Für deutschsprachige Eigentümer

Erbschaftssteuer in Spanien: zwei Staaten, zwei Rechnungen, ein Nachlass

Ion Postolache · Veröffentlicht am 4. August 2026 · aktualisiert am16. August 2026

Von allen Themen rund um eine spanische Immobilie ist dieses das, über das am wenigsten gesprochen und am meisten falsch angenommen wird. Es fällt niemandem beim Kauf auf, und wenn es auffällt, ist die Person, die es hätte regeln können, nicht mehr da.

Zwei Dinge vorweg, weil sie die häufigsten Missverständnisse sind:

Es gibt nicht eine Erbschaftsteuer, sondern zwei. Spanien besteuert, weil die Immobilie dort liegt. Deutschland besteuert unter Umständen zusätzlich, weil Erblasser oder Erbe dort ansässig sind. Beide Rechnungen laufen parallel.

Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften zwischen Deutschland und Spanien. Das Abkommen, das viele im Kopf haben, betrifft Einkommen und Vermögen — nicht Erbschaften. Für Erbschaften greift stattdessen die Anrechnung nach deutschem Recht, und die ist etwas anderes als ein Abkommen.

Die spanische Seite

Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) knüpft an das in Spanien belegene Vermögen an. Eine Immobilie an der Costa del Sol löst sie also aus, unabhängig davon, wo Erblasser und Erben wohnen.

Drei Eigenheiten, die das deutsche Verständnis nicht abdeckt:

Besteuert wird der Erwerb, nicht der Nachlass. Anders als eine Nachlasssteuer bemisst sich die ISD nach dem, was der einzelne Erbe erhält, und nach seinem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Vier Erben mit gleichen Anteilen können unterschiedlich viel zahlen.

Die Region gestaltet mit. Der Staat setzt den Rahmen, die autonome Region setzt Freibeträge, Vergünstigungen und Tarifanpassungen. Andalusien hat davon in erheblichem Umfang Gebrauch gemacht. Für nahe Angehörige gelten dort weitgehende Entlastungen. Genau deshalb nennen wir hier keine Zahlen: Sie werden regional gesetzt, sie sind in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden, und ein veralteter Prozentsatz auf einer Webseite ist schlimmer als keiner. Zuständig ist die Agencia Tributaria de Andalucía.

Es gilt eine Frist, und sie ist kurz. Die Erklärung ist innerhalb einer gesetzlichen Frist ab dem Todesfall abzugeben. Verlängerungen sind unter Voraussetzungen möglich, aber die Frist läuft, während die Erben noch mit Sterbeurkunden, Übersetzungen und Apostillen beschäftigt sind. Das ist der praktische Grund, warum Vorbereitung hier mehr wert ist als anderswo: Die Steuer ist fällig, bevor die Erben über die Immobilie verfügen können.

Die deutsche Seite

Ist der Erblasser oder der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, erfasst die deutsche Erbschaftsteuer grundsätzlich den gesamten Nachlass. Also auch die Immobilie in Spanien.

Die in Spanien gezahlte Steuer verschwindet damit nicht, aber sie wird auch nicht automatisch eins zu eins abgezogen. Das deutsche Recht sieht eine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer vor, und die ist an Voraussetzungen gebunden und der Höhe nach begrenzt. Wie viel tatsächlich hängen bleibt, ist eine Rechnung im Einzelfall, und sie ist der Grund, warum diese Frage zu einem Berater gehört, der beide Seiten kennt, nicht zu einem, der nur eine kennt.

Welches Erbrecht gilt, und warum das eine Wahl ist

Seit der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers.

Für einen Deutschen, der dauerhaft in Marbella lebt, heißt das im Grundsatz: spanisches Erbrecht, nicht deutsches. Und das ist nicht dasselbe — das spanische Recht kennt Pflichtteilsregelungen mit anderer Struktur als das deutsche, was gerade bei Patchwork-Konstellationen und bei der Absicherung des überlebenden Ehegatten spürbar wird.

Die Verordnung erlaubt aber eine Rechtswahl: Man kann in einer Verfügung von Todes wegen bestimmen, dass das Recht des eigenen Staatsangehörigkeitsrechts gelten soll. Für einen Deutschen also deutsches Erbrecht.

Zwei Punkte dazu, die regelmäßig verwechselt werden:

  • Die Rechtswahl betrifft das Erbrecht, nicht das Steuerrecht. Wer deutsches Erbrecht wählt, ändert nichts daran, dass Spanien die Immobilie besteuert.
  • Sie muss ausdrücklich erklärt werden. Ein deutsches Testament, das dazu schweigt, ist keine Rechtswahl.

Das spanische Testament

Ein deutsches Testament gilt in Spanien grundsätzlich. Es muss aber übersetzt, apostilliert und in das spanische Verfahren eingebracht werden. Das kostet Zeit, und die Frist für die Steuererklärung läuft unterdessen weiter.

Deshalb ist die übliche Empfehlung ein zusätzliches spanisches Testament, beschränkt auf das spanische Vermögen, vor einem spanischen Notar errichtet und im zentralen Testamentsregister erfasst. Es beschleunigt die Abwicklung erheblich.

Der Fehler, vor dem alle warnen: Zwei Testamente, die einander widerrufen. Wenn das spanische Testament einen pauschalen Widerruf früherer Verfügungen enthält — eine übliche Klausel —, kann es das deutsche mit erledigen. Beide Testamente müssen aufeinander abgestimmt sein, und das ist Anwaltsarbeit, keine Formularsache.

Und sobald der Nachlass abgewickelt ist: Den Verkauf einer geerbten Immobilie übernehmen wir auf Wunsch vollständig — Ihre Immobilie in Marbella verkaufen, auch per Vollmacht, ohne dass die Erben anreisen.

Was die Erben praktisch brauchen

Damit die Frist nicht zum Problem wird, hilft es, wenn folgendes greifbar ist:

  • Nota simple und Kaufurkunde der Immobilie
  • NIE-Nummern der Erben — jeder Erbe braucht eine eigene, und der Antrag dauert
  • Nachweise über den Kaufpreis und wertsteigernde Investitionen
  • Unterlagen zu Belastungen und Hypotheken
  • Angaben zu spanischen Bankkonten
  • Sterbeurkunde, Erbnachweis, Übersetzungen, Apostillen

Eine Mappe mit diesen Unterlagen ist das Nützlichste, was ein Eigentümer seinen Erben hinterlassen kann, und sie kostet einen Nachmittag.

Warum das vor den Kauf gehört

Die Struktur des Erwerbs entscheidet später mit: ob die Immobilie auf eine Person, auf beide Ehegatten oder in einer anderen Aufteilung erworben wird, ob ein Nießbrauch vorbehalten wird, ob Kinder von Anfang an beteiligt werden.

Diese Entscheidungen sind beim Kauf frei und später nur noch teuer korrigierbar. Eine spätere Übertragung ist ein steuerpflichtiger Vorgang, kein Federstrich. Deshalb gehört die Frage in das Beratungsgespräch vor dem Kauf und nicht in den Erbfall.

Wir sind weder Anwälte noch Steuerberater. Wir erklären den Mechanismus, benennen die zuständige Behörde und sagen, wovon die Antwort abhängt. Die Auskunft, auf die Sie handeln, muss von jemandem kommen, der beide Rechtsordnungen vertritt.

Warum die spanische Steuer anders rechnet als die deutsche

Deutsche Erben lesen die spanische Seite oft mit deutschen Begriffen, und dabei geht der wichtigste Unterschied verloren.

Besteuert wird der Erwerb des einzelnen Erben, nicht der Nachlass als Ganzes. Jeder Erbe erklärt für seinen Anteil. Das entspricht der deutschen Systematik, aber die Freibeträge und Ermässigungen sind nicht dieselben und die Einordnung in Verwandtschaftsgruppen folgt eigenen Regeln.

Die Regionen gestalten erheblich mit. Der Staat setzt den Rahmen, die autonome Gemeinschaft die Ermässigungen. Andalusien hat hier in den vergangenen Jahren stark verändert, und genau deshalb sind ältere deutsche Ratgeber zu diesem Punkt oft überholt. Was gilt, sagt die Agencia Tributaria de Andalucía für das Jahr des Erbfalls.

Für Nichtansässige galt lange schlechteres Recht. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied 2014, dass die Ungleichbehandlung von Erben mit Wohnsitz ausserhalb Spaniens gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstösst. Spanien passte daraufhin an. Die spanische Rechtsprechung dehnte diese Linie später auch auf Ansässige ausserhalb der EU aus.

Praktische Folge: Ein Erbe mit Wohnsitz in Deutschland sollte prüfen lassen, ob die andalusischen Ermässigungen auf seinen Fall anwendbar sind. Es kommt vor, dass sie in einer Beratung übersehen werden, weil dort noch mit dem Stand vor dieser Entwicklung gearbeitet wird.

Die deutsche Anrechnung, und ihre Grenze

Für Erbschaften besteht zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das Abkommen über Einkommen und Vermögen erfasst diesen Fall nicht. Beide Staaten können also besteuern.

Entlastung schafft in Deutschland die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach dem Erbschaftsteuergesetz. Sie hat zwei Grenzen, die man kennen sollte:

Sie ist auf die deutsche Steuer begrenzt, die auf dasselbe Auslandsvermögen entfällt. Ist die spanische Steuer höher, bleibt der Überhang bestehen.

Sie ist fristgebunden. Die Anrechnung setzt voraus, dass die ausländische Steuer festgesetzt, gezahlt und innerhalb der gesetzlichen Frist geltend gemacht wurde. Wer die spanische Erklärung schleifen lässt und die deutsche zuerst abschliesst, kann die Anrechnung praktisch verlieren.

Deshalb hängen die beiden Verfahren zusammen und sollten von Beratern begleitet werden, die voneinander wissen. Der häufigste teure Fehler in diesem Bereich ist nicht ein falscher Satz, sondern eine Reihenfolge.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Spanien?

Das hängt vom Verwandtschaftsverhältnis, vom Wert des Erwerbs und von der autonomen Region ab. Andalusien hat für nahe Angehörige weitgehende Entlastungen eingeführt. Wir nennen keine Sätze, weil sie regional gesetzt und in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden sind; zuständig ist die Agencia Tributaria de Andalucía.

Muss ich in Deutschland und in Spanien Erbschaftsteuer zahlen?

Beide Staaten können zugreifen: Spanien, weil die Immobilie dort liegt, Deutschland, wenn Erblasser oder Erbe dort unbeschränkt steuerpflichtig sind. Es gibt für Erbschaften kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern. Stattdessen sieht das deutsche Recht eine Anrechnung der spanischen Steuer vor, die an Voraussetzungen gebunden und begrenzt ist.

Welches Erbrecht gilt für meine Immobilie in Spanien?

Nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich das Recht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Für einen dauerhaft in Marbella lebenden Deutschen also spanisches Erbrecht. Sie können in einer Verfügung von Todes wegen ausdrücklich deutsches Recht wählen; das muss aber erklärt werden und wirkt nur auf das Erbrecht, nicht auf die Steuer.

Brauche ich ein spanisches Testament?

Ein deutsches Testament gilt, muss aber übersetzt, apostilliert und eingebracht werden. Das kostet Zeit, während die Steuerfrist läuft. Ein zusätzliches spanisches Testament, beschränkt auf das spanische Vermögen, beschleunigt die Abwicklung erheblich. Beide müssen aufeinander abgestimmt sein.

Kann ein spanisches Testament mein deutsches unwirksam machen?

Ja, wenn es eine pauschale Widerrufsklausel für frühere Verfügungen enthält. Eine übliche Formulierung. Genau deshalb gehören beide Testamente in eine Hand und sind keine Formularsache.

Wie lange haben die Erben Zeit?

Die spanische Erklärung ist innerhalb einer gesetzlichen Frist ab dem Todesfall abzugeben; Verlängerung ist unter Voraussetzungen möglich. Die Frist läuft, während die Erben noch Urkunden, Übersetzungen und Apostillen beschaffen, und die Steuer wird fällig, bevor über die Immobilie verfügt werden kann.

Brauchen die Erben eine eigene NIE-Nummer?

Ja, jeder Erbe einzeln. Ohne NIE lässt sich weder die Steuer erklären noch das Eigentum umschreiben. Da der Antrag Wochen dauern kann und die Frist parallel läuft, ist das einer der ersten Schritte im Erbfall.

Sollte ich die Immobilie zu Lebzeiten übertragen?

Das kann sinnvoll sein und ist keine allgemeine Empfehlung: Eine Schenkung unterliegt in Spanien derselben Steuer wie eine Erbschaft, hat aber andere Vergünstigungen, und auf deutscher Seite gelten eigene Regeln. Weil eine spätere Korrektur ein steuerpflichtiger Vorgang ist, gehört die Frage vor den Kauf — nicht danach.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften mit Spanien?

Nein. Das Abkommen zwischen Deutschland und Spanien erfasst Einkommen und Vermögen, nicht Erbschaften. Beide Staaten können daher besteuern. Entlastung schafft in Deutschland die Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer nach dem Erbschaftsteuergesetz.

Wie funktioniert die Anrechnung der spanischen Erbschaftsteuer?

Die in Spanien gezahlte Steuer wird auf die deutsche angerechnet, begrenzt auf die deutsche Steuer, die auf dasselbe Auslandsvermögen entfällt. Ist die spanische Steuer höher, bleibt der Überhang bestehen. Zusätzlich ist die Anrechnung fristgebunden.

Gelten die andalusischen Ermässigungen auch für Erben in Deutschland?

Das gehört geprüft. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied 2014, dass die Schlechterstellung von Erben mit Wohnsitz ausserhalb Spaniens gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstösst, und Spanien passte an. Es kommt vor, dass dieser Punkt in einer Beratung übersehen wird.

Was ist der häufigste teure Fehler bei einem spanischen Erbfall?

Nicht ein falscher Steuersatz, sondern die Reihenfolge. Wer die spanische Erklärung liegen lässt und die deutsche zuerst abschliesst, kann die Anrechnung praktisch verlieren, weil sie voraussetzt, dass die spanische Steuer festgesetzt, gezahlt und rechtzeitig geltend gemacht wurde.

Quellen